Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Hier erfahren Sie alles über die Geschäftsbedingungen. Für Käufe über das Internet gelten besondere Erweiterungen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes.

Allgemeines

1. Für den Geschäftsverkehr zwischen Ing. Ernst Konrad Steininger, im folgenden McTech genannt und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit McTech, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Gegenteilige Erklärungen des Käufers sind rechtsunwirksam , auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme der Ware.

Preise

2. Die Preise basieren auf den am Tag des Vetragsabschlusses gültigen Preislisten von McTech. Soferne nichts anderes vereinbart ist, gelten für die endgültige Rechnungshöhe die Preise am Tag der Lieferung.
3. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.

Lieferung

4. McTech liefert nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten so bald wie möglich. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse und von McTech nicht verschuldete Umstände berechtigen McTech zum Lieferungsaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Versendung geht die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung usw.) auf den Käufer über. Der Käufer genehmigt ausdrücklich die von McTech gewählt Versendungsart.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

6. Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechnungsbeträge binnen 10 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zu zahlen.
7. Dem Käufer steht gegen die Kaufpreisforderung oder gegen sonstige Ansprüche kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
8. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so tritt bei nicht rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung einer Rate Terminverlust ein.
9. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den am wenigsten gesicherten Teil der Forderung verrechnet. Eine gegenteilige Widmung des Käufers ist unwirksam.
10. McTech behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Zahlungsbedingungen Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern.
11. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
12. Bei Zahlungsverzug ist McTech berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Käufer den Verzug behoben hat. Ferner ist McTech bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne daß es der Setzung eine Nachfrist bedarf.
13. McTech ist berechtigt , bei Zahlungsverzug des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr zu beanspruchen. Der säumige Käufer ist verpflichtet, alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftkosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von McTech beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.
14. Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechsgeschäften, berechtigt McTech, vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf McTech in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solcherart zurückgenommene Waren eine Gutschrift auf den Zeitwert.
15. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von McTech.
16. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort anzuzeigen und Dritte bei beabsichtigtem Zugriff auf die Rechte von McTech aufmerksam zu machen. Wird aus solchen Gründen eine Intervention notwendig, so trägt der Käufer die hier auflaufenden Kosten.

Gewährleistung und Garantie

17. McTech leistet Gewähr für mangelfreie Ware. Offensichtliche Mängel müssen sofort, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen, in jedem Fall schriftlich , gerügt werden, ansonsten gilt die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
18. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist McTech wahlweise berechtigt , entweder gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche, außer es fällt McTech grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweispflicht dafür trifft den Käufer.
19. Ansprüche eines Käufers, der nicht Verbraucher ist, gegen die Firma McTech nach dem Bundesgesetz vom 21.01.1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftpflichtgesetz) sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.

Kommissionsware

20. Auch für Kommissionswaren gelten grundsätzlich diese Bedingungen . Wer Kommissionsware für McTech verkauft, ist verpflichtet, diesen Verkauf unverzüglich, spätestens an dem dem Verkauf folgenden Werktag, an McTech zu melden. Er hat Überprüfungen durch McTech jederzeit zu gestatten und an der periodischen Feststellung des Umfangs der Kommissionsware mitzuwirken. Nach Einlangen der Meldung über den Verkauf bzw. Feststellung durch McTech, daß Kommissionsware verkauft worden ist, erfolgt die Fakturierung dieser Ware. Diese Fakturen sind jeweils sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Allgemeine Bestimmungen

21. Änderungen dieser Bedingungen oder Nebenabreden dazu bedürfen der Schriftform. Derartige Änderungen gelten jedoch jeweils nur für das Rechtsgeschäft, für welches sie vereinbart werden und gelten weder rückwirkend noch für weitere Geschäfte.


Rücktrittsrecht bei Internet-Käufen

22. Bei einem Kauf von Waren bei McTech über das Internet räumt McTech dem Käufer im Rahmen des Fernabgabegesetzes ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Werktagen ab dem Bestelldatum ein.